Erwerb und Verwendung von Eintritts- und Parkplatzkarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen von Sossenheim Open Air  (im Folgenden „SOOPA“ genannt) sowie der Zutritt zur Open-Air-Arena am Kerbeplatz in Frankfurt („Arena“) unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Arenaordnung der Arena, abrufbar auf der Internetseite von SOOPA (sossenheim-open-air.de). Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Ticketinhaber („Ticketerwerber“) die Geltung dieser ATGB.

2.1 Vertragspartner des Ticketerwerbers beim Verkauf von Tickets für Veranstaltungen von SOOPA ist der von SOOPA autorisierte exklusive Ticketingpartner ASound & Light, Am Schiffenweg 18, 35460 Staufenberg (nachfolgend auch „AS“). 

2.2 Vertragspartner des Ticketerwerbers beim Verkauf von Parkplatzkarten ist AS, sofern nicht die Veräußerung der Parkplatzkarten ausdrücklich im Namen eines Dritten erfolgt.

3.1 Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Ticketerwerbers ein persönliches Passwort vergeben. Der Ticketerwerber ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Ticketerwerber haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Ticketerwerber mit dem auf der Internet-Präsenz des von AS dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit AS ab. AS bestätigt demTicketerwerber den Eingang des Vertragsangebotes online. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit (inkl. elektronischem) Versand bzw. Hinterlegung der Tickets kommt der Vertrag zwischen AS und dem Ticketerwerber auf Grundlage der ATGB zustande. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden.

3.2. Einen Anspruch auf Annahme seines Angebots hat der Ticketerwerber nicht. AS kann das Vertragsangebot daher ohne Angabe von Gründen ablehnen oder dem Ticketerwerber eine geringere Anzahl Tickets als die bestellte Menge oder Tickets der nächst billigeren Kategorie anbieten.

3.3. Der Ticketerwerber ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit, d.h. insbesondere Name der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl, zu prüfen und Beanstandungen AS innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich per E-Mail mitzuteilen.

3.4. Mitglieder der Sossenheimer Kerbeburschen e.V. können bei der Ticketzuteilung bevorzugt werden.

3.5. Der Versand der Tickets erfolgt ausschließlich per E-Mail an die im Rahmen des Bestellvorgangs angegebene E-Mail Adresse des Ticketerwerbers.

3.6. Im Sponsorenpaket des Ticketerwerbers enthaltene Standardtickets können auf VIP-Karten upgegradet werden. Die Anrechnung der Standardtickets erfolgt hierbei zum jeweiligen Wert je Ticket. Maßgeblich ist hierfür der Verkaufspreis in der Verkaufsphase (Pre-Sale) I, soweit es verschiedene Verkaufsphasen gibt.

3.7. Im Rahmen der Bestellung eines BusinessTable können VIP-Tickets aus dem Sponsorenpaket des Ticketerwerbers eins zu eins angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt unabhängig davon, um welche Verkaufsphase (Pre-Sale) es sich handelt, für welchen Veranstaltungstag die Tickets verwendet werden und wie hoch der tatsächliche Verkaufspreis ist. Für Standard-Tickets aus Sponsorenpaketen gilt dies unter Beachtung von Ziff 3 Nr. 7 ebenfalls.

3.8. Die Anrechnung von VIP-Tickets aus dem Sponsorenpaket auf Standard-Tickets ist ausgeschlossen.

3.9. Der Anspruch auf einen im BusinessTable enthaltenen VIP-Parkplatz gilt nur so lange der Vorrat reicht. Sollte zum Zeitpunkt der Bestellung kein VIP-Parkplatz vorhanden sein, entfällt der Anspruch ersatzlos und unentgeltlich. Der Verzicht auf den im BusinessTable enthaltenen VIP-Parkplatz erfolgt ersatzlos und unentgeltlich. Ein neuerlicher Anspruch besteht nach ausdrücklichem Verzicht nicht. 

3.10. SOOPA kann nach eigenem Ermessen Tickets direkt oder über den von SOOPA exklusiv autorisierten Ticketingpartner AS ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der von SOOPA jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung von den Regelungen für übrige Tickets Sonderregelungen gelten können.

4.1. Tickets können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet bzw. erfolgt keine Erstattung.

4.2. Kann der Ticketerwerber sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. wegen Krankheit), ist eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 6.3 zulässig.

4.3. Eine Rückgabe ist nur möglich bei Veranstaltungsverlegungen und -absagen. In diesem Fall hat der Ticketerwerber die Rückgabe per E-Mail an ticketing@sossenheim-open-air.de schriftlich unverzüglich anzuzeigen. 

4.4. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, die dadurch zustande kommt, dass ein Unwetter die Durchführung einer Veranstaltung unmöglich macht, behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

4.6. Für Tickets, die über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB angeboten werden und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Ticketerwerbes beim Kauf. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist

unmittelbar nach Bestätigung durch AS bindend und verpflichtet zur Abnahme

und Bezahlung der bestellten Tickets.Ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. 

4.7. Ein Umtausch- oder eine Rückgabe von Weekend-Festivaltickets (Mehrtagestickets) und BusinessTable Tickets ist ausgeschlossen.

4.8. Für den Fall der Einlösung eines VIP-Tickets durch den Ticketerwerber nach Schließung des BuisnessClubs bestehen kein Anspruch auf die Leistungen des BusinessClubs und es erfolgt keine Erstattung.

5.1. Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der Preisliste von SOOPA und enthält, soweit nicht anders bestimmt, die gesetzliche Mehrwertsteuer. 

5.2. Bestellungen von Tickets werden nur mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift,  Kreditkarte, Überweisung, PayPal) bearbeitet.

5.3. Die Tickets werden dem Ticketerwerber von AS in Rechnung gestellt.

5.4. Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AS. 

5.5. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist AS berechtigt, die Bestellung ohne Mitteilung hierüber zu stornieren bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Arena, zur Durchsetzung von Arenaverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse von SOOPA und den Besuchern, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken. Die Tickets werden dem Ticketerwerber von AS in Rechnung gestellt.

6.2. Unzulässige Weitergabe:

Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Ticketerwerber ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein SOOPA und seinem autorisierten Ticketingpartner AS vorbehalten. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,

(a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,

(b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben,

(c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, weiterzugeben,

(d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

(e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von AS kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

(f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Arenaverbot besteht, sofern dem Ticketerwerber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

6.3. Zulässige Weitergabe:

Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in § 6 Nr. 2 vorliegt und

(1) der Ticketerwerber den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser Ticket- AGB ausdrücklich hinweist,

(2) der Zweiterwerber mit der Geltung dieser Ticket-AGB zwischen ihm und AS einverstanden ist.

6.4. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 6.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist AS berechtigt,

(1) vom Kaufvertrag über das konkrete Ticket und von anderen Kaufverträgen des Ticketerwerbers über andere Tickets zurückzutreten;

(2) das Ticket zu sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern und die Auszahlung etwaiger Mehrerlöse zu verlangen.

Jeder Ticketerwerber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die von SOOPA oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

8.1 Mit Zutritt zur Arena erkennt jeder Ticketerwerber die Arenaordnung an und akzeptiert sie als für sich verbindlich, sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB. Die Arenaordnung ist jederzeit unter www.sossenheim-open-air.de/arenaordnung abrufbar. Der Zutritt zur Arena ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Wahrnehmung des Hausrechts steht SOOPA oder von SOOPA beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen von SOOPA, der Polizei und des Sicherheitspersonals ist stets Folge zu leisten. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das (Einzel-)Ticket seine Gültigkeit.

8.2. Grundsätzlich ist jeder Ticketerwerber mit einem gültigen Ticket zum Zutritt zur Arena berechtigt. Der Zutritt zur Arena kann verweigert werden, wenn

a) der Ticketerwerber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Arenabereichs

am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgef̈ührten Gegestände zu unterziehen und/ oder

b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht von SOOPA zu vertreten ist.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

8.3. Tiere/Haustiere (z.B. Hunde, Katzen) haben keinen Zutritt zu Arena. Diese können auch nicht am Eingang abgegeben werden. Dem Besitzer des Tieres kann, auch wenn er im Besitz eines gültigen Tickets ist, der Zugang zur Arena verwehrt werden.

8.4. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Regenschirme, Sonnenschirme, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände der Sicherheit anderer Besucher abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Arena gebracht werden; SOOPA ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen oder zu beschlagnahmen.

8.5. Das Betreten des Backstagebereiches, des BusinessClubs, der VIP Lounge ist ohne gültiges Ticket bzw. Backstage-, Arbeits- oder Presseausweis oder der ausdrücklichen Genehmigung von  SOOPA verboten. Das  Besteigen von Absperrgittern und Bauzäunen ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Arena verwiesen werden.

8.6. Es ist Ticketerwerbern ohne vorherige Zustimmung von SOOPA nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung von SOOPA nicht in die Arena mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketerwerbern bei einer Veranstaltung erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SOOPA.

8.7. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.

8.8. Für Ticketerwerber eines Tickets der Kategorie „Standardticket“ besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz in der Arena. Die Reservierung und das Freihalten von Sitzplätzen ist verboten, soweit keine ausdrücklich Genehmigung von SOOPA erfolgt ist.

8.9. Ticketerwerber haben im Rahmen des Veranstaltungsbesuchs allen Anordnungen von Behörden zur Gefahrenabwehr, insbesondere solche nach dem Infektionsschutzgesetz oder darauf basierenden Regelungen wie Sicherheits- und Hygienekonzepten, auch solchen von SOOPA, AS oder Dritten, uneingeschränkt Folge zu leisten.

8.10. Die Mitnahme sowie die Weitergabe von Essen und Getränken außerhalb des abgegrenzten Bereiches des BusinessClubs und das Betreten des BusinessClubs nach Schließung ist verboten. Bei Missachtung kann der Ticketerwerber der Arena verwiesen werden.

8.11. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Ziff. 8 Nr.1 bis 10 kann SOOPA die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 € verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

9.1. Parkplatzkarten haben ausschließlich Gültigkeit für die beim Erwerb vereinbarte und auf den Parkplatzkarten ausgewiesene Veranstaltung und gelten jeweils für ein Fahrzeug.

9.2. Eine Parkplatzkarte für gehbehinderte Personen, für VIPs oder Pressevertreter ist nur gültig, wenn mindestens einer der Insassen des Fahrzeugs über einen entsprechenden Ausweis bzw. VIP-Ticket verfügt und diesen/dieses mitführt. Bei Zuwiderhandlung ist SOOPA und AS berechtigt, das Kraftfahrzeug auf Kosten des Ticketerwerbers von den Parkplätzen entfernen zu lassen.

9.3. Mit Verlassen des Parkplatzes verlieren die Parkplatzkarten ihre Gültigkeit; spätestens  jedoch nach Ablauf von zwei Stunden nach Ende der jeweiligen Veranstaltung. Der Ticketerwerber hat bis zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug von den Parkplätzen zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung ist AS berechtigt, das Kraftfahrzeug auf Kosten des Ticketerwerbers von den Parkplätzen entfernen zu lassen.

9.4. AS übernimmt übernimmt hinsichtlich etwaiger Beschädigungen, Diebstahl oder sonstigen unerlaubten Handlungen gegenüber dem Fahrzeug keine Haftung.  Ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht von Seiten AS nicht. 

9.5. AS kann das Abstellen des Fahrzeugs verweigern, wenn hier durch Gefahren für die Betriebssicherheit der Parkplätze entstehen können

9.6. Der Ticketerwerber ist verpflichtet, ausschließlich den für sein Fahrzeug zugewiesenen Parkplatz zu verwenden, es sei denn, der Parkplatz ist aus technischen oder organisatorischen Gründen gesperrt. In diesem Fall wird dem Ticketerwerber ein gleichwertiger und ihm zumutbarer Ersatzstellplatz zugewiesen.

9.7. Auf allen Parkplätzen und den Parkplatzzufahrten gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). 

9.8. SOOPA und AS kann das abgestellte Fahrzeug von den Parkplätzen entfernen lassen, wenn das abgestellte Fahrzeug durch gravierende Mängel (z.B undichter Tank) den Betrieb der Parkplätze gefährdet, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, wenn von ihm sonst eine Gefahr ausgeht oder es während der Parkzeit durch polizeiliche Maßnahmen aus dem Verkehr gezogen wird. Die Kosten trägt in diesem Fall der Ticketerwerber.

10.1. SOOPA fällt als Musikkonzert in den Bereich der künstlerischen Betätigung. Somit gilt SOOPA nicht als Tanzveranstaltung. Da alle SOOPA-Veranstaltungen um 24 Uhr enden, können Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren SOOPA ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. Alle Jugendlichen über 14 Jahre müssen sich mit einem Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Andernfalls wird der Zutritt zur Veranstaltung verweigert.

10.2. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen SOOPA nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie des entsprechenden Elternteils ist beizufügen. Eine Vorlage für die Vollmacht zur Personensorgeberechtigung steht auf der SOOPA Internetseite zum Download zur Verfügung. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte.

10.3. Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zu den Veranstaltungen.

Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an Sossenheim Open Air gerichtet werden:

Arbeitskreis Sossenheim Open Air e.V.
Dunantring 54
65936 Frankfurt

Telefon: +49 (0) 176 8135565 6
E-Mail: ticketing@sossenheim-open-air.de
Website: https://www.sossenheim-open-air.de

Der Aufenthalt an und in der Arena erfolgt auf eigene Gefahr. SOOPA, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf  Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

13.1. Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Ticketerwerber sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

13.2. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz von AS.

13.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz von AS, es sei denn, der Ticketerwerber ist Verbraucher.

14.1. AS ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Ticketerwerber, bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. 

14.2. Die Änderungen werden dem Ticketerwerber schriftlich oder – wenn der Ticketerwerber sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Ticketerwerber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt AS hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt AS zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. 

15.1. Die von SOOPA und AS im Rahmen der Bestellabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden an den Ticketshop/Onlineshop weitergegeben. Darüberhinaus werden die personenbezogenen Daten für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet und im erforderlichen Umfang zur Erstellung eigener Statistiken über die Nutzung des Ticketshops /Onlineshops verwendet. Der Ticketerwerber erklärt hierzu seine Einwilligung. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte für andere Zwecke ist ohne explizite Einwilligung des Ticketerwerbers ausgeschlossen.

15.2. Durch Mitteilung an datenschutz@sossenheim-open-air.de kann der Ticketerwerber  der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seinerDaten zu Marketingzwecken jederzeit widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken genutzt und verarbeitet.

15.3. Die weiteren Datenschutzbestimmungen der DSGVO können der Datenschutzerklärung unter der folgenden Webadressen entnommen werden: www.sossenheim-open-air.de/datenschutz und www.as-tickets.de/datenschutzrechtliche-hinweise-anlaesslich-von-fotoaufnahmen.

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln und die AGB von AS nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ATGB.

Stand: Januar 2024