Als Festivalveranstalter wollen wir Journalisten und Fotografen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Deshalb behält sich Sossenheim Open Air (SOOPA) die Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor.

Im Einzelfall behält sich SOOPA zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild vor. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht SOOPA von seinem Hausrecht Gebrauch.

Eine Presse-Akkreditierung können erhalten: 

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch foto-journalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können: 

1. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind, 

2. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist, 

3. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original

4. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren und regelmäßige Einträge vorweisen

5. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt. 

6. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. SOOPA behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten 1 – 5 anzufordern. 

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert: 

– Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen 

– Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen 

– Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen 

– Personen, die privat in sozialen Netzwerken aktiv sind 

Haftung / Beschränkungen

Die Haftung von SOOPA, seinen Vertreter, Angestellten sowie Erfüllungsgehilfen, für Schäden am Eigentum der Journalisten ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Filmen und fotografieren ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erlaubt. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen. Videoaufnahmen sind nach Rücksprache mit SOOPA gestattet. Die Live-Übertragung ist generell untersagt. Ausnahmen müssen mit SOOPA abgesprochen werden (z.B. Live-Ankündigungen). Der Kameramann / der Fotograf hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

Berechtigungen 

Die Akkreditierung berechtigt zum Zutritt zur Open-Air-Arena am Kerbeplatz. Kein Zutritt besteht für den Backstage-Bereich, den SOOPA-Business-Club sowie die SOOPA-VIP-Lounge. Interviewanfragen sind im Vorfeld mit der Kommunikationsabteilung von SOOPA abzustimmen und finden in der Mixed-Zone statt.

Datenschutz

Für die Speicherung der für die Durchführung der Akkreditierung benötigten Informationen, gilt die SOOPA Datenschutzerklärung.

Stand: Januar 2024