1.1 Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (nachfolgend „ATGB“) gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Arbeitskreis Sossenheim Open Air e.V. (nachfolgend „SOOPA“ oder „Veranstalter“) im Rahmen des Sossenheim Open Air sowie für den Zutritt zur Open-Air-Arena am Kerbeplatz (nachfolgend „Veranstaltungsarena“).

1.2 Die ATGB gelten unabhängig davon, über welchen Vertriebskanal der Ticketkauf erfolgt.

1.3 Ergänzend können beim Ticketkauf über Dritte (z. B. Ticketingpartner oder Ticketvermittler) deren jeweilige Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen. Der Ticketerwerber wird im Rahmen des Kaufprozesses über etwaige zusätzliche Bedingungen informiert.

 

2.1 Der Vertrag über den Ticketkauf kommt – abhängig vom gewählten Vertriebskanal – entweder direkt mit SOOPA, mit einem im Auftrag handelnden Ticketvermittler oder mit einem autorisierten Ticketingpartner zustande.

2.2 Direkter Ticketverkauf durch SOOPA: Erfolgt der Kauf über SOOPA selbst, kommt der Vertrag unmittelbar mit dem Veranstalter SOOPA zustande.

2.3 Verkauf über SOOPA-Ticketvermittler: Wird das Ticket über einen beauftragten Ticketvermittler erworben, handelt dieser im Namen und auf Rechnung von SOOPA. Auch hier kommt der Vertrag mit SOOPA zustande.

2.4 Verkauf über autorisierte Ticketingpartner: Erfolgt der Erwerb über einen autorisierten, selbstständigen Ticketingpartner (z. B. AS Sound & Light), kommt der Vertrag ausschließlich mit diesem Partner zustande. In diesem Fall gelten zusätzlich dessen eigene AGB.

2.5 Der jeweils maßgebliche Vertragspartner wird im Bestellprozess eindeutig benannt.

3.1 Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Ticketerwerbers ein persönliches Passwort vergeben. Der Ticketerwerber ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Ticketerwerber haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Bei einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Ticketerwerber mit dem auf der Internet-Präsenz des jeweiligen Ticketingpartners (autorisierten Ticketingpartner oder SOOPA-Ticketvermittler) vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss ab. Der Ticketingpartner (bzw. SOOPA-Ticketvermittler) bestätigt dem Ticketerwerber den Eingang des Vertragsangebotes online. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit (inkl. elektronischem) Versand bzw. Hinterlegung der Tickets kommt der Vertrag zwischen dem Ticketerwerber und dem Ticketingpartner oder SOOPA-Ticketvermittler auf Grundlage der ATGB zustande. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden.

3.2 Ein Anspruch auf Annahme des Angebots besteht für den Ticketerwerber nicht. Der Ticketingpartner oder SOOPA-Ticketvermittler kann das Vertragsangebot daher ohne Angabe von Gründen ablehnen oder dem Ticketerwerber eine geringere Anzahl Tickets als die bestellte Menge oder Tickets der nächst billigeren Kategorie anbieten.

3.3 Der Ticketerwerber ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Tickets diese  auf Richtigkeit und Vollständigkeit, d.h. insbesondere Name der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl, zu prüfen und Beanstandungen dem Ticketingpartner oder SOOPA-Ticketvermittler  innerhalb von 3  Arbeitstagen schriftlich per E-Mail mitzuteilen. 

3.4 Mitglieder der Sossenheimer Kerbeburschen e.V., SOOPA-Partner, Newsletter-Abonnent und Teilnehmer von Aktionen können bei der Ticketzuteilung bevorzugt werden. 

3.5 In Abhängigkeit von der Bestellart erfolgt der Versand der Tickets per E-Mail oder postalisch. Für den postalischen Versand können entsprechende Gebühren zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

3.6 Im Sponsorenpaket des Ticketerwerbers enthaltene Standardtickets können auf VIP-Karten upgegradet werden. Die Anrechnung der Standardtickets erfolgt hierbei zum jeweiligen Wert je Ticket. Maßgeblich ist hierfür der Verkaufspreis in der  Verkaufsphase (Pre-Sale) I, soweit es verschiedene Verkaufsphasen gibt. 

3.7 Im Rahmen der Bestellung eines BusinessTable können VIP-Tickets aus dem Sponsorenpaket des Ticketerwerbers eins zu eins angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt unabhängig davon, um welche Verkaufsphase (Pre-Sale) es sich handelt, für welchen Veranstaltungstag die Tickets verwendet werden und wie hoch der  tatsächliche Verkaufspreis ist. Für Standard-Tickets aus Sponsorenpaketen gilt dies unter Beachtung von Ziff 3 Nr. 6 ebenfalls.

3.8 Die Anrechnung von VIP-Tickets aus dem Sponsorenpaket auf Standard-Tickets ist ausgeschlossen. 

3.9 Der Anspruch auf einen im BusinessTable enthaltenen VIP-Parkplatz gilt nur solange der Vorrat reicht. Sollte zum Zeitpunkt der Bestellung kein VIP-Parkplatz vorhanden sein, entfällt der Anspruch ersatzlos und unentgeltlich. Der Verzicht auf den im BusinessTable enthaltenen VIP-Parkplatz erfolgt ersatzlos und unentgeltlich. Ein neuerlicher Anspruch besteht nach ausdrücklichem Verzicht nicht. 

3.10 SOOPA kann nach eigenem Ermessen Tickets ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets  ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der von SOOPA jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung von den Regelungen für übrige Tickets Sonderregelungen gelten können.

 

4.1 Tickets können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Ein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch besteht nicht. Bei Verlust eines Tickets wird kein Ersatz geleistet, und es erfolgt keine Erstattung.

4.2 Kann der Ticketerwerber sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. aufgrund von Krankheit), ist eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten gemäß der Regelung unter Ziffer 6.3 zulässig, sofern diese durch den jeweiligen Ticketingpartner oder SOOPA-Ticketvermittler akzeptiert wird.

4.3 Eine Rückgabe der Tickets ist nur bei Veranstaltungsverlegungen oder -absagen möglich. In diesem Fall hat der Ticketerwerber die Rückgabe unverzüglich schriftlich per E-Mail an ticketing@sossenheim-open-air.de anzuzeigen. Der Ticketerwerber wird darüber informiert, ob er Anspruch auf eine Erstattung oder eine Ersatzkarte hat.

4.4 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung aufgrund von unvorhersehbaren Umständen wie z.B. einem Unwetter, das die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe oder Erstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

4.5 Für Tickets, die über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB angeboten werden und bei denen ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312c Abs. 1 BGB vorliegt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Ticketerwerbers beim Kauf. Jede Bestellung von Tickets ist unmittelbar nach Bestätigung durch den Ticketingpartner oder SOOPA-Ticketvermittler verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht von zwei Wochen besteht nicht.

4.6 Ein Umtausch oder eine Rückgabe von Festivalpässen (Mehrtagestickets) sowie BusinessTable-Tickets ist ausgeschlossen.

4.7 Für den Fall der Einlösung eines VIP-Tickets nach der Schließung des BusinessClubs durch den Ticketerwerber besteht kein Anspruch auf die Leistungen des BusinessClubs, und es erfolgt keine Erstattung.

5.1 Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der Preisliste von SOOPA und enthält, soweit nicht anders bestimmt, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis kann je nach Verkaufsweg (direkt bei SOOPA oder über autorisierte Ticketingpartner) variieren.

5.2 Bestellungen von Tickets werden nur mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet, die entweder von SOOPA oder dem jeweiligen Ticketingpartner angeboten werden (z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung, PayPal). Der Ticketerwerber wird im Bestellprozess über die akzeptierten Zahlungsmethoden informiert.

5.3 Die Tickets können nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Ticketingpartner auch per Rechnung bezahlt werden. Dies ist jedoch nur bei ausgewählten Ticketingpartnern oder SOOPA-Ticketvermittlern möglich.

5.4 Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Ticketingpartners oder SOOPA-Ticketvermittlers. Sofern der Ticketerwerber das Ticket über einen autorisierten Ticketingpartner oder SOOPA-Ticketvermittler erworben hat, behält dieser das Eigentum am Ticket, bis der Ticketerwerber die vollständige Zahlung geleistet hat.

5.5 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Zahlungsmittel vorhanden sein (z.B. Kreditkarte oder Bankkonto), ist der Ticketingpartner oder SOOPA-Ticketvermittler berechtigt, die Bestellung ohne weitere Mitteilung zu stornieren und/oder die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Veranstaltungsverboten, zur Unterbindung des unautorisierten Weiterverkaufs von Tickets, insbesondere zum Schutz vor Ticketspekulationen, sowie zur Erhaltung eines fairen und sozialverträglichen Ticketzugangs liegt es im Interesse von SOOPA, der autorisierten Ticketingpartner und der Veranstaltungsbesucher, die Weitergabe von Tickets vertraglich zu regeln.

6.2 Tickets werden ausschließlich zum privaten Gebrauch durch den Ticketerwerber verkauft. Eine gewerbliche oder kommerzielle Weitergabe oder Nutzung durch den Ticketerwerber ist untersagt. Der gewerbliche Vertrieb von Tickets ist ausschließlich SOOPA, autorisierten Ticketingpartnern und Ticketvermittelern vorbehalten.

Dem Ticketerwerber ist insbesondere untersagt:

  1. a) Tickets öffentlich, insbesondere auf Online-Marktplätzen (z. B. eBay, eBay Kleinanzeigen, Viagogo, Facebook etc.) zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen,
  2. b) Tickets zu einem höheren Preis weiterzugeben als zum ursprünglich gezahlten Preis,
  3. c) Tickets regelmäßig und/oder in größerer Anzahl weiterzugeben oder Dritten zur Weiterverbreitung bereitzustellen,
  4. d) Tickets an gewerbliche Wiederverkäufer oder kommerzielle Ticketvermittler weiterzugeben,
  5. e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SOOPA oder dem jeweiligen autorisierten Ticketingpartner zu kommerziellen Zwecken (z. B. Werbung, Bonusaktionen, Gewinnspiele, Hospitality- oder Reisepakete) zu verwenden oder verwenden zu lassen,
  6. f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Veranstaltungs- oder Hausverbot besteht, sofern dem Ticketerwerber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

6.3 Eine private, nicht-kommerzielle Weitergabe eines Tickets ist zulässig, sofern:

  1. kein Fall einer unzulässigen Weitergabe nach Ziff. 6.2 vorliegt,
  2. der Ticketerwerber den neuen Inhaber (Zweiterwerber) ausdrücklich über die Geltung der ATGB informiert und
  3. der Zweiterwerber sich mit der Geltung der ATGB zwischen ihm und dem jeweiligen Ticketingpartner (bei Kauf über einen autorisierten Ticketingpartner) oder SOOPA (bei Kauf über SOOPA direkt oder über einen SOOPA-Ticketvermittler) einverstanden erklärt.

6.4 Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Bestimmungen aus Ziff. 6.2 oder sonstiger missbräuchlicher Nutzung von Tickets sind SOOPA sowie die autorisierten Ticketingpartner berechtigt:

  1. vom Vertrag über das betreffende Ticket sowie weitere laufende Verträge mit dem Ticketerwerber fristlos zurückzutreten,
  2. das Ticket elektronisch zu sperren und dem Ticketerwerber oder dem unberechtigten Dritten den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, ohne dass ein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung besteht,
  3. die Herausgabe und/oder Abführung eines etwaigen durch unzulässige Weiterveräußerung erzielten Mehrerlöses zu verlangen.

Jeder Ticketerwerber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die von SOOPA oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

8.1 Mit Zutritt zur Arena erkennt jeder Ticketerwerber die Arenaordnung an und akzeptiert sie als für sich verbindlich, sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser  ATGB. Die Arenaordnung ist jederzeit unter www.sossenheim-open-air.de/arena ordnung abrufbar. Der Zutritt zur Arena ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Wahrnehmung des Hausrechts steht SOOPA oder von  SOOPA beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen von SOOPA, der Polizei  und des Sicherheitspersonals ist stets Folge zu leisten. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das (Einzel-)Ticket seine Gültigkeit.

8.2. Grundsätzlich ist jeder Ticketerwerber mit einem gültigen Ticket zum Zutritt zur Arena berechtigt. Der Zutritt zur Arena kann verweigert werden, wenn

  1. a) der Ticketerwerber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Arenabereichs am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgef̈ührten Gegenstände zu unterziehen und/ oder 
  2. b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien und/oder Warenkorbnummern) mani puliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht von SOOPA zu vertreten ist. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden  bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung. 

8.3. Tiere/Haustiere (z.B. Hunde, Katzen) haben keinen Zutritt zur Arena. Diese können auch nicht am Eingang abgegeben werden. Dem Besitzer des Tieres kann, auch  wenn er im Besitz eines gültigen Tickets ist, der Zugang zur Arena verwehrt werden. 

8.4. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Regenschirme, Sonnenschirme, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale  Drogen oder sonstige Gegenstände der Sicherheit anderer Besucher abträglich sein  können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder  religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Arena gebracht werden;  SOOPA ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen oder zu beschlagnamen. 

8.5. Das Betreten des Backstagebereiches, des BusinessClubs, der VIP Lounge ist  ohne gültiges Ticket bzw. Backstage-, Arbeits- oder Presseausweis oder der ausdrücklichen Genehmigung von SOOPA verboten. Das Besteigen von Absperrgittern und Bauzäunen ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss  stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die  die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Arena verwiesen werden. 

8.6. Es ist Ticketerwerbern ohne vorherige Zustimmung von SOOPA nicht gestattet,  Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für  private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien  (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen  bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung von SOOPA  nicht in die Arena mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketerwerbern bei einer Veranstaltung erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch  wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SOOPA. 

8.7. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern,  Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.

8.8. Für Ticketerwerber eines Tickets der Kategorie „Standardticket“ besteht kein  Anspruch auf einen Sitzplatz in der Arena. Die Reservierung und das Freihalten von  Sitzplätzen ist verboten, soweit keine ausdrückliche Genehmigung von SOOPA erfolgt ist. 

8.9. Ticketerwerber haben im Rahmen des Veranstaltungsbesuchs allen Anordnungen von Behörden zur Gefahrenabwehr, insbesondere solche nach dem Infektions schutzgesetz oder darauf basierenden Regelungen wie Sicherheits- und Hygiene konzepten, auch solchen von SOOPA oder Dritten, uneingeschränkt Folge zu leisten. 

8.10. Die Mitnahme sowie die Weitergabe von Essen und Getränken außerhalb des abgegrenzten Bereiches des BusinessClubs und das Betreten des BusinessClubs nach Schließung ist verboten. Die Übergabe von Speisen und Getränke eines Inhabers eines VIP-Tickets an einen Standard-Ticketbesitzer ist auf dem gesamten Gelände und insbesondere an den den Zäunen zur VIP-Lounge strengstens untersagt. Bei Missachtung kann der Ticketerwerber der Arena  verwiesen werden. 

8.11. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Ziff. 8 Nr.1 bis 10 kann SOOPA  die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 € verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 

9.1. Parkplatzkarten berechtigen ausschließlich zum Parken für die jeweils beim Erwerb vereinbarte und auf der Karte ausgewiesene Veranstaltung. Die Gültigkeit bezieht sich jeweils auf ein einzelnes Fahrzeug.

9.2. Eine Parkplatzkarte für gehbehinderte Personen, für VIPs oder für Pressevertreter ist nur gültig, wenn mindestens eine der im Fahrzeug befindlichen Personen einen entsprechenden Ausweis bzw. ein VIP-Ticket mit sich führt. Andernfalls ist SOOPA oder von SOOPA beauftragten Dritten gestattet, das Fahrzeug auf Kosten des Ticketerwerbers vom Gelände entfernen zu lassen.

9.3. Mit Verlassen des Parkplatzes – spätestens jedoch zwei Stunden nach Veranstaltungsende – verliert die Parkplatzkarte ihre Gültigkeit. Der Ticketerwerber hat sein Fahrzeug bis zu diesem Zeitpunkt vom Parkplatz zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung kann SOOPA oder ein von SOOPA beauftragter Dritter das Fahrzeug auf Kosten des Ticketerwerbers abschleppen lassen.

9.4. Für Schäden, Diebstahl oder andere unerlaubte Handlungen gegenüber dem Fahrzeug wird von SOOPA keine Haftung übernommen. Ein Versicherungsschutz durch SOOPA besteht nicht.

9.5. SOOPA ist berechtigt, das Abstellen von Fahrzeugen zu verweigern, wenn hiervon Gefahren für die Betriebssicherheit des Parkplatzes ausgehen.

9.6. Der Ticketerwerber ist verpflichtet, ausschließlich den zugewiesenen Parkplatz zu nutzen. Sollte dieser aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht verfügbar sein, wird dem Ticketerwerber ein gleichwertiger, zumutbarer Ersatzstellplatz zur Verfügung gestellt.

9.7. Auf allen Parkplätzen sowie den Zufahrten gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

9.8. SOOPA ist berechtigt, abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Ticketerwerbers entfernen zu lassen, wenn diese den Betrieb der Parkflächen durch technische Mängel (z. B. undichter Tank), fehlende Zulassung oder polizeiliche Maßnahmen gefährden oder beeinträchtigen.

10.1. SOOPA fällt als Musikkonzert in den Bereich der künstlerischen Betätigung. Somit gilt SOOPA nicht als Tanzveranstaltung. Da alle SOOPA-Veranstaltungen um 24 Uhr enden, können Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren SOOPA ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. Alle Jugendlichen über 14 Jahre müssen sich mit einem Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Andernfalls wird der Zutritt zur Veranstaltung verweigert.

10.2. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen SOOPA nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie des entsprechenden Elternteils ist beizufügen. Eine Vorlage für die Vollmacht zur Personensorgeberechtigung steht auf der SOOPA Internetseite zum Download zur Verfügung. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte.

10.3. Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zu den Veranstaltungen.

Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an Sossenheim Open Air gerichtet werden:

Arbeitskreis Sossenheim Open Air e.V.
Dunantring 54
65936 Frankfurt

Telefon: +49 (0) 247 447 400
E-Mail: ticketing@sossenheim-open-air.de
Website: https://www.sossenheim-open-air.de

Der Aufenthalt an und in der Arena erfolgt auf eigene Gefahr. SOOPA, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf  Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Ticketerwerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

13.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des jeweiligen Vertragspartners gemäß § 1.3.

13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, sofern SOOPA Vertragspartner ist. Im Falle eines Vertragsschlusses mit einem Ticketingpartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ist der Sitz des jeweiligen Ticketingpartners maßgeblich. Handelt es sich beim Ticketerwerber um einen Verbraucher mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, bleiben zwingende Vorschriften zu dessen Schutz sowie der Gerichtsstand des Wohnsitzstaates unberührt.

14.1. SOOPA ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Ticketerwerber, bei einer  Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der  höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder  zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.  

14.2. Die Änderungen werden dem Ticketerwerber schriftlich oder – wenn der Ticketerwerber sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat –  online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten  als genehmigt, wenn der Ticketerwerber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen  nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt SOOPA hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen.  Ein Widerspruch berechtigt SOOPA zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.

 

15.1. SOOPA verarbeitet personenbezogene Daten der Ticketerwerber im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Die im Rahmen der Ticketbestellung direkt bei SOOPA oder über einen beauftragten Ticketvermittler erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des Ticketkaufs, zur Durchführung der Veranstaltung, zur Kundenbetreuung sowie zu eigenen Marketingzwecken erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sofern der Ticketkauf über einen von SOOPA autorisierten, selbstständigen Ticketingpartner (z. B. AS Sound & Light) erfolgt, ist dieser Ticketingpartner eigenständig datenschutzrechtlich verantwortlich. In diesem Fall gelten zusätzlich dessen Datenschutzbestimmungen, die dem Ticketerwerber im jeweiligen Bestellprozess zugänglich gemacht werden.

15.2. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Vertragsabwicklung, der gesetzlichen Vorgaben oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Ticketerwerbers. Eine darüberhinausgehende Weitergabe zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen.

15.3. Der Ticketerwerber kann der Nutzung, Verarbeitung oder Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung widerrufen. Der Widerspruch oder Widerruf ist per E-Mail an datenschutz@sossenheim-open-air.de zu richten. Nach Eingang des Widerspruchs werden die betroffenen Daten für Marketingzwecke nicht weiterverarbeitet.

15.4. Weitere Informationen zum Datenschutz bei SOOPA  finden sich unter der sossenheim-open-air.de/datenschutz.  Hinsichtlich der autorisierten Ticketingpartnern finden sich die Informationen auf den jeweiligen Webseiten der Partner.

 

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln und die AGB der autorisierten Ticketingpartner nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben, darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ATGB. Diese ATGB gelten unabhängig davon, ob der Vertragsschluss mit SOOPA oder mit einem von SOOPA autorisierten Ticketingpartner erfolgt. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen gelten vorrangig die Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners.

Stand: April 2025